Zu den Ermittlungen gegen Journalisten
Gegen 17 Journalisten haben die Staatsanwaltschaften in Berlin,
Hamburg, Frankfurt/ Main und München Ermittlungen eingeleitet. Der
Vorwurf: 'Beihilfe zum Geheimnisverrat' im Zusammenhang mit der
Berichterstattung über den BND-Untersuchungsausschuss des Bundestages.
Was dessen Vorsitzender Volker Kauder und Bundestagspräsident Norbert
Lammert ( beide CDU) da angestossen haben, ist bemerkenswert. Es geht
darum, den (oder die) Informanten zu ermitteln. Frei nach dem Motto:
'haltet den Aktendieb', wenngleich das interne Papier schon längst
weggeflattert ist.
Die Nachrichten waren bitter.
So las man in der TAZ, der Berliner Zeitung, dem Tagesspiegel, der Welt, die Welt am Sonntag, der Süddeutschen, dem SPIEGEL, der ZEIT und der Frankfurter Rundschau immer wieder Details über die Rolle des Bundesnachrichtendienstes im Fall Kurnaz. Zitate aus Ermittlungsakten, Zitate aus BND-Akten, Zitate aus streng geheimen Zeugenbefragungen im Untersuchungsausschuss. Im Mittelpunkt stand die Frage: warum mußte Murat Kurnaz so lange in Guantanamo sitzen, warum akzeptierten die politisch Handelnden Folter und Isolationshaft an einem deutschen Staatsbürger im Ausland?! Bei all dem gab die Bundesregierung, gab der BND keine gute Figur ab. Bittere Wahrheiten. Von Journalisten enthüllt, die wiederum von Insidern informiert worden waren.
Irgendwo muß das Leck doch sein, dachten sich Volker Kauder und Norbert Lammert wohl nun. Und schoben deshalb Ermittlungen gegen (unbekannte) Bundestagsabgeordnete auch gleich noch mit an. Man muß kein Prophet sein, um zu ahnen wer hier ins Zwielicht gerückt werden soll. Vertreten doch Max Stadler (FDP), Wolfgang Neskovic (Die Linke) und Hans-Christian Ströbele (B'90/ Grüne) die Oppositionsparteien im Untersuchungsausschuss.
Folgen jetzt Hausduchsuchungen bei 17 Journalisten, folgen Redaktionsdurchsuchungen bei neun Zeitungen und Zeitschriften?! Dies wäre nicht nur peinlich, gleichwohl aber außerordentlich publizityträchtig - so mitten im 'Sommerloch'. Und noch mehr. Hat doch das Bundsverfassungsgericht (BVerfG) erst jüngst im sogenannten 'Cicero-Urteil' diese Ermittlungsmethoden bei der Suche nach Informanten als ganz klar grundgesetzwidrig bezeichnet.
Und nun?!
Diese Ermittlungen werfen ein beredtes Zeugnis auf das Verfassungsverständnis von Ausschusschef und Bundestagspräsidenten. Die Presse erfüllt nicht nur eine öffentliche Aufgabe als Kontrollorgan der Regierung, ihre Arbeit ist 'schlichtweg konstituierend' für die Demokratie. Auch dies hat das BVerfG festgestellt. Und dazu gehört es selbstverständlich auch, aus geheimen Aussagen und Papieren zu zitieren, sie gegebenenfalls im Originaltext zu veröffentlichen.
Wenn jetzt gegen Journalisten und Abgeordnete vorgegangen wird, ist dies nicht mehr als ein untauglicher Versuch die Veröffentlichung von Wahrheit zu verhindern. Im Gegenteil: man fühlt sich geradezu animiert, noch härter zu recherchieren, noch mehr brisante Dokumente zu publizieren. Komme, was da wolle. Die Macht und die Staatsanwaltschaften - das ist gerade "Ganz Grosses Kino!!"
Die Nachrichten waren bitter.
So las man in der TAZ, der Berliner Zeitung, dem Tagesspiegel, der Welt, die Welt am Sonntag, der Süddeutschen, dem SPIEGEL, der ZEIT und der Frankfurter Rundschau immer wieder Details über die Rolle des Bundesnachrichtendienstes im Fall Kurnaz. Zitate aus Ermittlungsakten, Zitate aus BND-Akten, Zitate aus streng geheimen Zeugenbefragungen im Untersuchungsausschuss. Im Mittelpunkt stand die Frage: warum mußte Murat Kurnaz so lange in Guantanamo sitzen, warum akzeptierten die politisch Handelnden Folter und Isolationshaft an einem deutschen Staatsbürger im Ausland?! Bei all dem gab die Bundesregierung, gab der BND keine gute Figur ab. Bittere Wahrheiten. Von Journalisten enthüllt, die wiederum von Insidern informiert worden waren.
Irgendwo muß das Leck doch sein, dachten sich Volker Kauder und Norbert Lammert wohl nun. Und schoben deshalb Ermittlungen gegen (unbekannte) Bundestagsabgeordnete auch gleich noch mit an. Man muß kein Prophet sein, um zu ahnen wer hier ins Zwielicht gerückt werden soll. Vertreten doch Max Stadler (FDP), Wolfgang Neskovic (Die Linke) und Hans-Christian Ströbele (B'90/ Grüne) die Oppositionsparteien im Untersuchungsausschuss.
Folgen jetzt Hausduchsuchungen bei 17 Journalisten, folgen Redaktionsdurchsuchungen bei neun Zeitungen und Zeitschriften?! Dies wäre nicht nur peinlich, gleichwohl aber außerordentlich publizityträchtig - so mitten im 'Sommerloch'. Und noch mehr. Hat doch das Bundsverfassungsgericht (BVerfG) erst jüngst im sogenannten 'Cicero-Urteil' diese Ermittlungsmethoden bei der Suche nach Informanten als ganz klar grundgesetzwidrig bezeichnet.
Und nun?!
Diese Ermittlungen werfen ein beredtes Zeugnis auf das Verfassungsverständnis von Ausschusschef und Bundestagspräsidenten. Die Presse erfüllt nicht nur eine öffentliche Aufgabe als Kontrollorgan der Regierung, ihre Arbeit ist 'schlichtweg konstituierend' für die Demokratie. Auch dies hat das BVerfG festgestellt. Und dazu gehört es selbstverständlich auch, aus geheimen Aussagen und Papieren zu zitieren, sie gegebenenfalls im Originaltext zu veröffentlichen.
Wenn jetzt gegen Journalisten und Abgeordnete vorgegangen wird, ist dies nicht mehr als ein untauglicher Versuch die Veröffentlichung von Wahrheit zu verhindern. Im Gegenteil: man fühlt sich geradezu animiert, noch härter zu recherchieren, noch mehr brisante Dokumente zu publizieren. Komme, was da wolle. Die Macht und die Staatsanwaltschaften - das ist gerade "Ganz Grosses Kino!!"